Die wichtigsten Fakten in Kürze:
- Was: Pflicht zu strukturierten, EN-16931-konformen Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) statt einfacher PDF
- Für wen: Inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen in Deutschland
- Empfangspflicht seit: 1. Januar 2025 – für alle Unternehmen
- Ausstellungspflicht ab: 1. Januar 2027 (Umsatz > 800.000 €), 1. Januar 2028 (alle)
- Ausgenommen: B2C, Kleinbetragsrechnungen bis rund 250 €, Fahrscheine
- Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz 2024, §14 UStG
Was ist die E-Invoice Pflicht?
"E-Invoice Pflicht" ist die geläufige, englisch-inspirierte Bezeichnung für die deutsche E-Rechnungspflicht: die gesetzliche Vorgabe, Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland zunehmend als strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 statt als einfache PDF oder Papierrechnung auszustellen. Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz von 2024, das §14 UStG entsprechend geändert hat.
Seit wann gilt sie?
Die Pflicht tritt gestaffelt in Kraft. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland technisch in der Lage sein, eine E-Invoice zu empfangen. Die Pflicht zum Ausstellen folgt später: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1. Januar 2028 für praktisch alle übrigen Unternehmen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Betroffen sind inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Nicht betroffen sind:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Grenzüberschreitende Rechnungen an oder von Unternehmen außerhalb Deutschlands
- Kleinbetragsrechnungen bis in der Regel 250 Euro
- Fahrscheine
Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der grundsätzlichen Empfangspflicht nicht ausgenommen, auch wenn sie selbst keine Umsatzsteuer ausweisen.
Welches Format erfüllt die Pflicht?
Anerkannt sind Formate nach EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid-PDF mit eingebettetem XML). Eine einfache, nicht strukturierte PDF-Datei erfüllt die Pflicht nicht, auch wenn sie optisch wie eine ordentliche Rechnung aussieht.