E-Invoice Pflicht in Deutschland: Alle Fakten auf einen Blick

Kurz und knapp: Was die E-Invoice Pflicht bedeutet, seit wann sie gilt, wer betroffen ist, und was du jetzt tun musst.

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Was: Pflicht zu strukturierten, EN-16931-konformen Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) statt einfacher PDF
  • Für wen: Inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen in Deutschland
  • Empfangspflicht seit: 1. Januar 2025 – für alle Unternehmen
  • Ausstellungspflicht ab: 1. Januar 2027 (Umsatz > 800.000 €), 1. Januar 2028 (alle)
  • Ausgenommen: B2C, Kleinbetragsrechnungen bis rund 250 €, Fahrscheine
  • Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz 2024, §14 UStG

Was ist die E-Invoice Pflicht?

"E-Invoice Pflicht" ist die geläufige, englisch-inspirierte Bezeichnung für die deutsche E-Rechnungspflicht: die gesetzliche Vorgabe, Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland zunehmend als strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 statt als einfache PDF oder Papierrechnung auszustellen. Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz von 2024, das §14 UStG entsprechend geändert hat.

Seit wann gilt sie?

Die Pflicht tritt gestaffelt in Kraft. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland technisch in der Lage sein, eine E-Invoice zu empfangen. Die Pflicht zum Ausstellen folgt später: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1. Januar 2028 für praktisch alle übrigen Unternehmen.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Betroffen sind inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Grenzüberschreitende Rechnungen an oder von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Kleinbetragsrechnungen bis in der Regel 250 Euro
  • Fahrscheine

Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der grundsätzlichen Empfangspflicht nicht ausgenommen, auch wenn sie selbst keine Umsatzsteuer ausweisen.

Welches Format erfüllt die Pflicht?

Anerkannt sind Formate nach EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid-PDF mit eingebettetem XML). Eine einfache, nicht strukturierte PDF-Datei erfüllt die Pflicht nicht, auch wenn sie optisch wie eine ordentliche Rechnung aussieht.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet E-Invoice Pflicht?

Die Pflicht, für inländische B2B-Umsätze strukturierte, maschinenlesbare Rechnungen nach EN 16931 statt einer einfachen PDF zu verwenden. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz 2024.

Seit wann gilt die E-Invoice Pflicht?

Die Empfangspflicht gilt seit 1. Januar 2025. Die Ausstellungspflicht folgt ab 1. Januar 2027 (Umsatz über 800.000 Euro) und ab 1. Januar 2028 für praktisch alle Unternehmen.

Wer ist von der E-Invoice Pflicht betroffen?

Inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen in Deutschland. B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen fallen nicht darunter.

Wer ist von der E-Invoice Pflicht ausgenommen?

Kleinbetragsrechnungen bis rund 250 Euro und Fahrscheine. Kleinunternehmer sind von der Empfangspflicht nicht grundsätzlich befreit.

Welche Formate erfüllen die E-Invoice Pflicht?

Formate nach EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF reicht nicht.