Die gesetzliche Grundlage: Wachstumschancengesetz und §14 UStG

Die Pflicht stammt aus dem Wachstumschancengesetz, das 2024 verabschiedet wurde und §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geändert hat. Die Änderung hat zwei Dinge auf einmal bewirkt: Sie hat strukturierte elektronische Rechnungen zum Standard für inländische B2B-Umsätze gemacht, und sie hat die bisherige Regel abgeschafft, wonach eine elektronische Rechnung die Zustimmung des Empfängers brauchte – nach der neuen Regelung kann eine konforme E-Rechnung einfach verschickt werden.

Warum die Bundesregierung das will

Drei Gründe stecken hinter der Änderung, und sie verstärken sich gegenseitig:

  • Die Umsatzsteuerlücke schließen. Strukturierte Rechnungsdaten geben den Finanzbehörden maschinenlesbare Transaktionsdaten statt Dokumente, die einzeln angefordert und gelesen werden müssten – das erschwert Umsatzsteuerbetrug, insbesondere Karussellgeschäfte.
  • Anpassung an EU-Pläne. Die Pflicht ist Deutschlands nationaler Schritt hin zur EU-weiten Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA), die in den kommenden Jahren eine echtzeitnahe, strukturierte digitale Meldung von Umsätzen in der gesamten EU anstrebt.
  • Geringere Bearbeitungskosten. Strukturierte Daten machen die manuelle Neuerfassung auf beiden Seiten eines Geschäfts überflüssig – ein echter Effizienzgewinn, sobald die Umstellung selbst geschafft ist.

Der Zeitplan

Die Pflicht tritt über mehrere Jahre gestaffelt in Kraft statt auf einen Schlag, und die Empfangspflicht sowie die Ausstellungspflicht laufen nach unterschiedlichen Zeitplänen.

Der Zeitplan der deutschen E-Rechnungspflicht.
Datum Was sich ändert
1. Januar 2025 Jedes Unternehmen in Deutschland muss eine strukturierte E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze empfangen können.
2025–2026 Übergangszeit: Unternehmen dürfen Rechnungen weiterhin als Papier- oder andere elektronische Formate wie eine einfache PDF ausstellen, in der Regel mit Zustimmung des Empfängers.
1. Januar 2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen.
1. Januar 2028 Die Ausstellungspflicht gilt für praktisch alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Kläre die genauen aktuellen Regeln mit einem Steuerberater ab, bevor du dich auf Übergangsregelungen verlässt, insbesondere bei EDI-basierten Rechnungsverfahren, für die eigene Übergangsregeln gelten.

Was ausgenommen ist

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) fallen überhaupt nicht unter die Pflicht – sie gilt für B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen.
  • Kleinbetragsrechnungen, in der Regel bis 250 Euro, und Fahrscheine bleiben auch nach vollständigem Inkrafttreten der Pflicht vom strukturierten Format ausgenommen.
  • Grenzüberschreitende Rechnungen an oder von Unternehmen außerhalb Deutschlands fallen nicht unter diese nationale Pflicht; die grenzüberschreitende Meldung wird separat auf EU-Ebene und mit einem längeren Zeitplan geregelt.

Was bei Nichteinhaltung passiert

Das praktische Risiko ist kein Bußgeld für das Rechnungsformat selbst – es ist, dass eine nicht konforme Rechnung den Vorsteuerabzug des Empfängers nicht ordnungsgemäß belegt, weil sie die formalen Anforderungen an eine gültige Rechnung nach dem geänderten Gesetz nicht erfüllt. In der Praxis bedeutet das, die Rechnung zu korrigieren und richtig neu auszustellen – Reibung, die keine Seite haben will, sobald die Pflicht für sie gilt.

Das richtige Format zu wählen ist wichtiger, als schnell zu sein. Unser Ratgeber E-Rechnung erstellen und versenden zeigt, wie du zwischen XRechnung und ZUGFeRD wählst und die Fehler vermeidest, die eine Rechnung ungültig machen.

Häufig gestellte Fragen

Welches Gesetz hat die E-Rechnung in Deutschland zur Pflicht gemacht?

Das Wachstumschancengesetz von 2024 hat §14 UStG geändert und schreibt strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Umsätze vor, gestaffelt zwischen 2025 und 2028.

Warum hat Deutschland die E-Rechnungspflicht eingeführt?

Vor allem um Umsatzsteuerbetrug zu erschweren und die Umsatzsteuerlücke durch strukturierte, maschinenlesbare Transaktionsdaten zu schließen, sowie um sich an die EU-weite Initiative zur digitalen Mehrwertsteuer anzupassen.

Ab wann müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?

Ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für praktisch alle Unternehmen.

Sind manche Rechnungen von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

Ja. Kleinbetragsrechnungen bis rund 250 Euro und Fahrscheine bleiben auch nach vollständigem Inkrafttreten ausgenommen. B2C-Rechnungen fallen ohnehin nicht unter die Pflicht.

Was passiert, wenn ich nach der Frist eine nicht konforme Rechnung ausstelle?

Das Hauptrisiko ist, dass sie den Vorsteuerabzug beim Empfänger nicht ordnungsgemäß belegt, da sie die formalen Anforderungen nicht erfüllt – sie muss dann in der Regel korrigiert und neu ausgestellt werden.